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AGB

1. Behandlung von Angeboten
a) Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma QUBIK UG an Dritte weitergegeben
werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Maklergebühr.
b) Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objekts bereits bekannt, hat er dies der Firma QUBIK UG unverzüglich, spätestens
innerhalb von 8 Tagen, schriftlich mitzuteilen.
c) Der Auftraggeber erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind, die für den Abschlussfall ursächliche
Nachweis- oder Vermittlungsprovision der Firma QUBIK UG an.

2. Vertragsabschluss
a) Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. Eines Mietvertrages durch den Nachweis oder Vermittlung der Firma QUBIK UG ist zu deren Gunst eine Maklergebühr entstanden und fällig. Die Firma QUBIK UG hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
b) Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der QUBIK UG nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch der Firma QUBIK UG nicht, sofern das zustande Gekommene Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen abweicht.
c) Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit der QUBIK UG, so ist ihr vom Auftraggeber Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen.

3. Provisionssätze
Folgende Provisionssätze sind vereinbart:
a) An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie: Vom Käufer und Verkäufer: je 4,76 %
b) Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert: Vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer: je 4,76%
c) Vermietung Gewerbeflächen:
Vom Vermieter: 1,19 Monatsnettomieten und vom Mieter: 2,38 Monatsnettomieten.
Bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer: 2,38 Monatsnettomieten. Bei Verträgen über 5 Jahre Dauer, berechnet aus der Nettomietsumme der Vertragslaufzeit, höchstens jedoch aus der 10-Jahresnettomietsumme 3,57%. In den vorbezeichneten Provisionssätzen ist die derzeit geltende Mehrwertsteuer von 19 % enthalten. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt unter entsprechender Berichtigung des Prozentsatzes der Maklerprovision der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Provisionsfälligkeit gültig ist. Bei Objekten, die nicht von der Niederlassung Stuttgart, sondern einer anderen Niederlassung der Firma QUBIK UG nachgewiesen odervermittelt sind, finden die dort geltenden Provisionssätze Anwendung.

4. Tätigkeit mit Vertragspartnern
Die Firma QUBIK UG ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Auftragsdauer
Der Maklerauftrag kann – soweit es sich nicht um einen Alleinauftrag handelt – jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Benachrichtigung verpflichtet, sobald ein der Firma QUBIK UG erteilter Auftrag gegenstandslos geworden ist.

6. Haftung
Die von der QUBIK UG gemachten Angaben über die Immobilie beruhen auf den Ihr erteilten Informationen durch Dritte, insbesondere durch den Verkäufer / Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Firma QUBIK UG daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das angebotene Objekt nicht anderweitig verkauft / vermietet wird.

7. Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Firma QUBIK UG zum Ersatz ihres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche ist der Firma QUBIK UG unbenommen.

8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Stuttgart.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Unwirksame oder lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.

10. Anderweitige Vereinbarungen
Schließt ein Auftraggeber mit der Firma QUBIK UG einen „Maklerauftrag“ oder „Allgemeiner Maklerauftrag“ in schriftliche Form ab, so gelten die dort getroffenen Vereinbarungen vorrangig zu vorstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Diese sind insoweit nur ergänzend heranzuziehen